Läufer/Radfahrer vs. Lkw-Verkehr
Kategorie: Verkehrsgefährdung
erledigt
Liebes Gemeindeteam! Ich hätte ein Anliegen bezüglich der Straße ("Fahrverbot ausgenommen Anrainer") entlang der Wienerberger-Grube. Zum Teil ist es wirklich schon unerträglich, in welchem Tempo dort Lkw herumfahren, zumal sich auf selber Straße täglich zahlreiche Läufer und Radfahrer bewegen. Man kann zwischen totgefahren und ersticken wählen (starke Staubentwicklung). Der kurze Verbindungs-Radweg entlang der L154 ist zwar grundsätzlich eine tolle Idee gewesen, endet aber derzeit auf einer Lkw-Rennstrecke. Daher drei Fragen: a.) Welches Tempolimit gilt auf dieser Straße? b.) Dürften der Beschilderung nach dort überhaupt Radfahrer fahren (sind das Anrainer)? c.) Dürften der Beschilderung nach dort überhaupt Lkw fahren (sind das Anrainer, Kennzeichen vornehmlich nicht MD, daher sicher keine Lkw aus BDF)?
Hinweishistorie
bearbeitet von Christian Jeitler am 2016-06-16
Verkehrsgefährdung Auf dem Güterweg gilt ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge ausgenommen Anrainerverkehr. Als Radfahrer sind Sie kein Kraftfahrzeug und dürfen somit den Güterweg benützen. Zum Anrainerverkehr zählen aus solche Personen, welche in einem besonderen Nahebezug zu den Anrainern stehen. (z.b. Lieferanten - LKW Verkehr Zufahrt Wienerbergergrube). In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer derart zu verhalten hat, dass er keine anderen Personen gefährdet. Bedauerlicherweise gibt es immer wieder Leute, die sich über diese Bestimmung hinwegsetzen, am wirkungsvollsten wäre es, wenn Sie beim den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige bringen.
bearbeitet von Christian Jeitler am 2016-06-16
Verkehrsgefährdung Auf dem Güterweg gilt ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge ausgenommen Anrainerverkehr. Als Radfahrer sind Sie kein Kraftfahrzeug und dürfen somit den Güterweg benützen. Zum Anrainerverkehr zählen aus solche Personen, welche in einem besonderen Nahebezug zu den Anrainern stehen. (z.b. Lieferanten - LKW Verkehr Zufahrt Wienerbergergrube). In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer derart zu verhalten hat, dass er keine anderen Personen gefährdet. Bedauerlicherweise gibt es immer wieder Leute, die sich über diese Bestimmung hinwegsetzen, am wirkungsvollsten wäre es, wenn Sie beim den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige bringen.